Die Mietpreisbremse wurde am 01.07.2015 mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz eingeführt, um in Regionen mit Wohnraumdefiziten die Mieten für Neuverträge auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu limitieren.
Die Mietpreisbremse findet allerdings keine Anwendung bei Neubauten, Erstvermietung nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen, sofern die...