Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH hat dabei in seinem Urteil klargestellt, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Ausdrücklich hebt dabei der...
Das ist was der Gsetztgeber will.Er will eine gute Beratung und ein transparentes Geschäft, wenn um die Finanzberatung von Kunden geht. Vor allem will der Gesetzgeber keine provisionsorientierte Beratung der Kunden....